Besonderheiten bei den LKW Klassen:
- Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ein Passbild
- ein augenärztliches Zeugnis
- ein ärztliches Zeugnis
- einen Erste Hilfe Kurs , wenn bei den vorhandenen Klassen kein Erste Hilfe Kurs absolviert wurde.
- Die LKW Klassen werden auf 5 Jahre befristet erteilt.
- Lassen Sie die Fahrerlaubnis nicht verlängern, dürfen Sie keine Fahrzeuge und Züge dieser Klasse mehr fahren.
- Um die Fahrerlaubnis zu verlängern , müssen sie durch ein ärztliches Zeugnis, einen ausreichenden Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachweisen
- Wenn die Fahrerlaubnis längere Zeit ruht, kann die Behörde die Verlängerung ablehnen und eine neue Prüfung verlangen.
- Gewerbliche Nutzung
- Alle angestellten Fahrer, selbstständige Fahrer und selbst fahrende Unternehmer, die nach dem 10. September 2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erwerben, müssen zusätzlich zur Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation nachweisen, um Transporte zu gewerblichen Zwecken durchführen zu dürfen.
- Diese Erlaubnis zur gewerblichen Güterbeförderung muss alle 5 Jahre durch Weiterbildungen ( Module ) verlängert werden.
Klasse C1 / 7.5 Tonner
- Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen:
- über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
- auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
Ausbildung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse B
- 12 x 90 Minuten Theorieunterricht
- Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist, plus 5 Sonderfahrten ( Überland , Autobahn, Nachtfahrt )
- Theoretische und praktische Prüfung
Klasse C1E / 7.5 Tonner mit Anhänger
- einem Fahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 3500 kg zulässiger Gesamtmasse
- in beiden Fällen darf die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht überschreiten
Ausbildung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
- Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist, plus 5 Sonderfahrten ( Überland , Autobahn, Nachtfahrt )
- Praktische Prüfung
Wenn Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erfolgen:
- Solo 2 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
- Zug 6 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
Klasse C / großer LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen:
- über 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Ausbildung:
- Mindestalter 21 Jahre , in Ausnahmefällen 18 Jahre.
- Vorbesitz Klasse B
- 16 x 90 Minuten Theorieunterricht
- Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist, plus 10 Sonderfahrten ( Überland , Autobahn, Nachtfahrt )
- Theoretische und Praktische Prüfung
Klasse CE / Sattelzug
- Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Ausbildung :
- Mindestalter 21 Jahre , in Ausnahmefällen 18 Jahre.
- Vorbesitz Klasse C
- 10 x 90 Minuten Theorieunterricht
- Praktische Fahrstunden bis du Prüfungsreif bist, plus 10 Sonderfahrten ( Überland , Autobahn, Nachtfahrt )
- Theoretische und Praktische Prüfung
Wenn Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang erfolgen:
- 20 x 90 Minuten Theorieunterricht
- Solo 4 Sonderfahrten zu je 45 Minuten
- Zug 10 Sonderfahrten zu je 45 Minuten