Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, und maximal 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz
Anhängerregelung: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg ist.
Voraussetzung: | Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre |
Einschluss der Klasse: | AM und L |
Theoretische Ausbildung: | Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten |
Ersterwerb: | 12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff |
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L): | 6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff |
Automatikregelung:
B197
Der B197 erlaubt es, die Fahrstunden auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Danach darfst du trotzdem Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren.
Falls du eine Erweiterung von B197 auf Klasse BE, C oder D anstrebst und die Prüfung auch auf einem Autmatikfahrzeug fährst, darfst du diese Klasse dann nur mit Automatikfahrzeugen fahren.
B78
Wer die komplette Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug fährt, bekommt die Schlüsselzahl 78 in seinen Führerschein eingetragen, und darf somit nur Automatikfahrzeuge fahren.