Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Stapler und andere Flurförderzeuge, mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Ausbildung:
Mindestalter 16 Jahre
14 x 90 Minuten Theorieunterricht
Theoretische Prüfung
Klasse T / großer Traktor
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 60 km/h, auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger.
Selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger.
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.